Familienrecht

Das Auseinanderbrechen von Beziehungen hat für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen. Der Abschluss eines Ehevertrages vor oder während der Ehe kann für den Fall der Trennung oder Scheidung das Konfliktpotential verringern und im Idealfall Streitigkeiten komplett verhindern. Dennoch ist im Rahmen der Scheidung eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen, insbesondere die Frage nach dem Unterhalt des Ehepartners und dem Sorgerecht etwaiger Kinder. Hinzu kommt bei streitigen Sachverhalten die Aufteilung des Vermögens.

Unsere Leistungen im Familienrecht

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Durchführung der Scheidung
  • Geltendmachung von Kindes- uns Ehegattenunterhalt
  • Vermögensverteilung und Zugewinnausgleich
  • Unterstützung bei der Regelung des Sorgerechts
  • Durchsetzung Ihres Umgangsrechts
  • Durchführen bzw. Abwehr von Vaterschaftsanfechtungen
  • Unterstützung im Rahmen von Adoptionsverfahren
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