Erbrecht
Frühzeitig für den eigenen Todesfall vorsorgen – für viele ein unangenehmer Gedanke, der gern verdrängt wird. Die Vorsorge wird aufgeschoben, bis es schließlich zu spät ist. Im Fall des Falles erfolgt dann eine den Interessen des Erblassers zuwiderlaufende Verteilung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Pflegeleistungen für den Erblasser werden nicht honoriert, das Vermögen des Erblassers wird zerschlagen oder durch Erbschaftssteuern aufgefressen, das Familienunternehmen ist führungslos und die Hinterbliebenen sind nicht abgesichert. Es kommt zum langwierigen und vor allem kostspieligen Streit, der durch eine rechtzeitige Vorsorge vermieden werden könnte.
Bei der Nachlassplanung sind auch stets steuerrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Hier finden wir in enger Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro Alexander Weber die optimale Lösung.
Unsere Leistungen im Erbrecht:
- Entwurf letztwilliger Verfügungen wie Testamente und Erbverträge sowie Schenkungsverträge (Übergabeverträge)
- Sicherung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Kanzlei-, Praxis- und Apothekennachfolge
- Nachfolge im land- und forstwirtschaftlichen Bereich
- Testamentsvollstreckung
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- vorweggenommene Erbfolge
- Vermeidungsstrategien zur Erbschafts-/Schenkungsteuer
- Erbscheinsanträge
- Prozessvertretung in Erbprozessen (Anfechtung von Testamenten und anderen Verfügungen von Todes wegen, Feststellung des Erbrechts, Pflichtteil, etc.)
- Entwurf Ihrer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht